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Energieausweis

Die Bundesregierung hat am 25.04.2007 die vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, und dem Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadt-entwicklung, Wolfgang Tiefensee, vorgelegte Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV 2007) beschlossen.

Am 08.06.2007 hat der Bundesrat dem zugestimmt.

Mit der EnEV 2007 wird die Ausstellung von Energieausweisen für Bestandsgebäude schrittweise ab 2008 zur Pflicht.

Grundlage der Energieausweise ist die Umsetzung der Richtlinie „Gesamtenergie-effizienz von Gebäuden" (Richtlinie 2002/91/EG vom 16. Dezember 2002) in deutsches Recht.

Der Energieausweis/ -pass wird:

* den Energiebedarf von Häusern und Wohnungen „sichtbar“ machen,

* Energiesparpotenziale aufzeigen,

* mehr Transparenz und Vergleichbarkeit auf dem Immobilienmarkt herstellen und

* Impulse für die energetische Sanierung von Gebäuden auslösen.

Er dient somit als:

* Entscheidungshilfe,

* Qualitätskriterium

* und Beratungsinstrument.

Wir erstellen Ihre Energieausweise für den Neubau oder den Gebäudebestand: